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Fassungsvergleich zu Schutz der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet 1
§ 5neu
in Kraft ab 25.07.1973 · idF BGBl. Nr. 345/1973 § 5↗RIS↗
§ 5.
Die Bewilligung von Wasserversorgungs-, Betriebs- und Verkehrsanlagen im Widmungsgebiet (§ 2) ist an das Vorhandensein oder die Errichtung einer hygienisch und technisch einwandfreien Abwasserbeseitigung gebunden.
Schlagworte
Wasserversorgungsanlage, Betriebsanlage