Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Impfschadengesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Impfschadengesetz 1
§ 8jneu
in Kraft ab 14.11.2017 · idF BGBl. I Nr. 152/2017 § 8j↗RIS↗
§ 8j.
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2018 mit dem Faktor 1,022 vorzunehmen.