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Fassungsvergleich zu Impfschadengesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Impfschadengesetz 1
§ 8kneu
in Kraft ab 23.12.2018 · idF BGBl. I Nr. 99/2018 § 8k↗RIS↗
§ 8k.
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2019 mit dem Faktor 1,026 vorzunehmen.