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Fassungsvergleich zu Impfschadengesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Impfschadengesetz 1
§ 8lneu
in Kraft ab 23.10.2019 · idF BGBl. I Nr. 98/2019 § 8l↗RIS↗
§ 8l.
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2020 mit dem Faktor 1,036 vorzunehmen.