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Fassungsvergleich zu Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste (aufgehoben) 1
§ 48aufgehoben
in Kraft 01.01.1993 – 31.08.1996 · idF BGBl. Nr. 872/1992 § 48↗RIS↗
Diätdienst
§ 48. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres sind Einzelprüfungen aus nachstehenden Unterrichtsfächern abzunehmen:
Normale Anatomie, 1. Teil;
Pathologische Anatomie, 1. Teil;
Grundlagen der Hygiene mit besonderer Berücksichtigung der Küchen- und Nahrungsmittelhygiene;
Einfache Laboratoriumsuntersuchungen;
Herstellung von Krankenkost, 1. Teil;
Erste Hilfe und Verbandslehre;
Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes;
Allgemeine Betriebs- und Wirtschaftsführung im Krankenhaus.