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Fassungsvergleich zu Waldentwicklungsplan××

Änderungen zwischen den Fassungen

Waldentwicklungsplan 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.1978 · idF BGBl. Nr. 582/1977 § 7↗RIS↗
§ 7.
Bis zur Erstellung eines Teilplanes dürfen für Pläne gemäß § 24 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 auch andere, dem Planungszweck entsprechende, vom § 3 Abs. 2 abweichende örtliche Bereiche als Planungseinheit herangezogen werden.