Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1aufgehoben
§ 1.
Als Großlagen innerhalb des Weinbaugebietes Rust/Neusiedlersee werden festgesetzt:
1. Großlage Kaisergarten: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Neusiedl/See;
2. Großlage Sonnenberg: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Eisenstadt-Umgebung und der Freistadt Eisenstadt;
3. Großlage Vogelsang: die Weinbauflächen der Freistadt Rust;
4. Großlage Rosaliakapelle: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Mattersburg;
5. Großlage Goldbachtal: sämtliche Weinbauflächen des politischen Bezirkes Oberpullendorf.
Anmerkung