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Fassungsvergleich zu Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.04.1978 · idF BGBl. Nr. 22/1978 § 2↗RIS↗
§ 2.
Gemäß § 28 Abs. 1 lit. d LMG 1975 ist es verboten, Spielzeugluftballons, deren Füllung nicht der Vorschrift des § 1 entspricht, in Verkehr zu bringen.