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Norm
Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
Fassungen
§ 2 Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
BGBl
§ 2 Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
Judikatur
§ 2 Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
§ 2 Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
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Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
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Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
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§ 0↗
RIS↗
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§ 2
neu
in Kraft ab 01.04.1978 · idF
BGBl. Nr. 22/1978
§ 2↗
RIS↗
§ 2.
Gemäß § 28 Abs. 1 lit. d LMG 1975 ist es verboten, Spielzeugluftballons, deren Füllung nicht der Vorschrift des § 1 entspricht, in Verkehr zu bringen.