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Fassungsvergleich zu Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Trinkwasservorkommen im Almtal××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Trinkwasservorkommen im Almtal 1
§ 5neu
in Kraft ab 22.02.1984 · idF BGBl. Nr. 78/1984 § 5↗RIS↗
§ 5.
Das Interesse des Landes Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen im Widmungsgebiet wird als rechtliches Interesse anerkannt.
Schlagworte
Quellwasservorkommen