Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.07.1984 · idF BGBl. Nr. 199/1984 § 6↗RIS↗
§ 6.
Die in den §§ 4 und 5 angeführten Werte beziehen sich auf die alleinige Wirkung der jeweiligen luftverunreinigenden Stoffe.