Änderungen zwischen den Fassungen
§ 17aufgehoben
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 17.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1986 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über die Finanzierung der Planung eines Marchfeldkanals, BGBl. Nr. 62/1983, außer Kraft.