Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1geändertZ 1, Schlussteil (neu), Z 2 (neu)
§ 1.
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
7,2 €
2. Impfung gegen Gelbfieber
27,6 €