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Fassungsvergleich zu Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen 1
§ 1geändertZ 1, Schlussteil (neu), Z 2 (neu)
in Kraft 01.07.1985 – 31.12.2001 · idF BGBl. Nr. 245/1985 · danach: BGBl. II Nr. 362/2001 § 1↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2002 · idF BGBl. II Nr. 362/2001 § 1↗RIS↗
§ 1.
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion ....... 100 S 2. Impfung gegen Gelbfieber ........................ 380 S
7,2 €
2. Impfung gegen Gelbfieber
27,6 €