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Fassungsvergleich zu Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.07.1985 · idF BGBl. Nr. 245/1985 § 4↗RIS↗
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1985 in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 18. Dezember 1972, BGBl. Nr. 14/1973, tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.