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Fassungsvergleich zu Formaldehydverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Formaldehydverordnung 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.05.1990 · idF BGBl. Nr. 194/1990 § 3↗RIS↗
Übergangsbestimmung
§ 3.
Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen und vor ihrem Inkrafttreten hergestellt worden sind, dürfen noch bis 30. Juni 1991 abgegeben werden.