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Fassungsvergleich zu Verbot von Halonen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot von Halonen 1
§ 6neu
in Kraft ab 13.09.1990 · idF BGBl. Nr. 576/1990 § 6↗RIS↗
Übergangsbestimmung
§ 6.
Das Inverkehrsetzen von nicht dem § 2 Abs. 1 Z 3 unterliegenden Halon-Handfeuerlöschern ist noch bis 31. Dezember 1990 zulässig.