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Fassungsvergleich zu Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1991 · idF BGBl. Nr. 647/1990 § 1↗RIS↗
I. ABSCHNITT
Verbotene Schmiermittelzusätze
§ 1.
(1) Schmiermittel mit Zusätzen von polychlorierten Biphenylen oder Terphenylen (PCB oder PCT) dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden.
(2) Motoröle mit folgenden Zusätzen dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden:
1. Halogenhältige Zusätze,
2. Cadmium und dessen Verbindungen,
3. Quecksilber und dessen Verbindungen,
4. Arsen und dessen Verbindungen.