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Fassungsvergleich zu Tiefgefrorene Lebensmittel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Tiefgefrorene Lebensmittel 1
§ 3neu
in Kraft ab 19.03.1994 · idF BGBl. Nr. 201/1994 § 3↗RIS↗
Gefriermittel
§ 3.
Es dürfen ausschließlich folgende Gefriermittel in unmittelbarem Kontakt mit den tiefgefrorenen Lebensmitteln verwendet werden:
– Luft,
– Stickstoff,
– Kohlendioxid.