Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1geändertBezeichnung, Text (neu)
Die Messung und Kontrolle des Kondensat- (Teer-), Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts im Rauch einer Zigarette hat nach den Verfahren, die in den im Anhang dieser Verordnung genannten ISO-Normen beschrieben werden, zu erfolgen.
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