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Fassungsvergleich zu Rebenverkehrsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rebenverkehrsverordnung 1
§ 4neu
in Kraft ab 06.09.1996 · idF BGBl. Nr. 466/1996 § 4↗RIS↗
Aufbereitung
§ 4.
Die Aufbereitung hat nach den in Anlage 6 festgelegten Mindestanforderungen zu erfolgen.