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Fassungsvergleich zu AEV Kunststoffe××

Änderungen zwischen den Fassungen

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen, Gummi und Kautschuk (AEV Kunststoffe) 1
§ 3neu
in Kraft ab 12.01.2000 · idF BGBl. II Nr. 8/1999 § 3↗RIS↗
§ 3.
Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).