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Fassungsvergleich zu Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen 1
§ 17neu
in Kraft ab 28.04.1934 · idF BGBl. I Nr. 233/1934 § 17↗RIS↗
§ 17.
Soweit nicht im vorstehenden andere Bestimmungen getroffen werden, sind die Vorschriften des Eisenbahnbuch-Anlegungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.