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Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
KlWFG
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Kleinwohnungshäuserförderungsgesetz (KlWFG) (aufgehoben)
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 10
aufgehoben
in Kraft 18.03.1937 – 31.12.1999 · idF
BGBl. Nr. 74/1937
· aufgehoben durch
BGBl. I Nr. 191/1999
§ 10↗
RIS↗
§ 10. Die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes gewährten und durch Ausfallsbürgschaft des Bundes gesicherten zweitstelligen Hypothekardarlehen gelten als mündelsichere Anlagen.