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Norm
Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
Fassungen
§ 1 Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
BGBl
§ 1 Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
Judikatur
§ 1 Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
§ 1 Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
Fassungsvergleich zu
Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
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Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 19.03.1959 · idF
BGBl. Nr. 69/1959
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Die volle innerstaatliche Geltung des Abkommens zu Regelung des Walfischfanges vom 24. September 1931, BGBl. Nr. 55/1936, wird wiederhergestellt.