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Fassungsvergleich zu Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges 1
§ 1neu
in Kraft ab 19.03.1959 · idF BGBl. Nr. 69/1959 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die volle innerstaatliche Geltung des Abkommens zu Regelung des Walfischfanges vom 24. September 1931, BGBl. Nr. 55/1936, wird wiederhergestellt.