Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetz 1
§ 6neu
in Kraft ab 26.08.1978 · idF BGBl. Nr. 442/1978 § 6↗RIS↗
§ 6.
Die Aktiengesellschaft (§ 1) ist von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben vom Einkommen, sowie von der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital befreit.