Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.10.1998 · idF BGBl. II Nr. 365/1998 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für österreichische Seeschiffe, ausgenommen Jachten. Die Seeschiffe werden in drei Kategorien eingeteilt; die Einteilung ergibt sich aus Anlage 1.