Änderungen zwischen den Fassungen
§ 10aufgehoben
Inkrafttreten
§ 10.
(1) Die Fachorganisationsordnung tritt ab der nächsten Funktionsperiode der Organe in Kraft.
(2) Die Beschlußfassungen gemäß § 43 Abs. 1 WKG und die Erlassung des diesbezüglichen Anhanges sowie des Wahlkataloges haben jedoch bereits ab der Kundmachung dieser Verordnung zu erfolgen. Ebenso sind alle für die Wirtschaftskammerwahlen im Jahre 2000 erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen ab diesem Zeitpunkt zu treffen.