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Fassungsvergleich zu FOO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fachorganisationsordnung (FOO) (aufgehoben) 1
§ 7aufgehoben
in Kraft 01.10.1999 – 15.03.2005 · idF BGBl. II Nr. 365/1999 § 7↗RIS↗
Errichtung von Fachgruppen
§ 7.
(1) Gemäß § 15 Abs. 2 WKG kann im Bereich jeder Landeskammer m Wirkungsbereich eines jeden Fachverbandes je eine Fachgruppe errichtet werden.
(2) Im Bereich folgender Landeskammern können bei den angeführten Fachverbänden mehrere Fachgruppen errichtet werden:
A. Wirtschaftskammer Wien
1. Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)
a) Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:
1. Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
2. Handel mit Futtermitteln,
3. Handel mit Düngemitteln,
4. Handel mit Saaten und Samen,
5. Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und
6. Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
b) Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:
1. Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
2. Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
3. Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und
4. Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen,
c) Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend:
1. Handel mit Wein und Weinmost,
2. Spirituosen,
3. Obstwein und Obstmost und 4. Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung.
2. Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)
a) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und Chemikalien, umfassend Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,
b) Fachgruppe für den Großhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien sowie Handel mit Farben und Lacken, umfassend:
1. Großhandel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,
2. Arzneimittelgroßhandel,
3. Arzneimitteldepositeure und
4. Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf,
c) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Parfümeriewaren, umfassend Einzelhandel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,
d) Fachgruppe für den Großhandel mit Parfümeriewaren, umfassend Großhandel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,
3. Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels (§ 1 Z 5)
a) Fachgruppe des Mineralölhandels, umfassend Handel mit Mineralölen, Mineralölprodukten, Treib- und Schmierstoffen sowie Heizöl und Flüssiggas,
b) Fachgruppe des Brennstoffhandels, umfassend Handel mit festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen sowie Holzkohle,
4. Fachverband der Tapezierer, Dekorateure und Sattler (§ 1 Z 7)
a) Fachgruppe der Tapezierer und Dekorateure, umfassend:
1. Tapezierer,
2. Dekorateure,
3. Bettwarenerzeuger,
4. Bettwarenreiniger,
5. Segelmacher,
6. Zelterzeuger und
7. Sonnenschutzanlagenhersteller (Jalousien, Rolladen, Markisen), soweit sie nicht zu den Tischlern oder Schlossern gehören,
b) Fachgruppe der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer, umfassend:
1. Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer,
2. Erzeuger von Fußbällen und Hundesportartikeln,
3. Erzeuger von Fechtartikeln,
4. Hersteller von Produkten unter Verwendung der Federkielsticktechnik,
5. Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner,
6. Lederwarenerzeuger,
7. Gürtel- und Riemenerzeugung und
8. Reparatur von Lederwaren und Taschen,
5. Fachverband der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker (§ 3 Z 1)
a) Fachgruppe der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, umfassend:
1. Augenoptiker,
2. Kontaktlinsenoptiker,
3. Hörgeräteakustiker und
4. Hersteller von künstlichen Augen aus Glas,
b) Fachgruppe der Bandagisten und Orthopädietechniker, umfassend:
1. Orthopädietechniker,
2. Bandagisten und
3. Miederwarenerzeuger,
6. Fachverband des Fahrzeughandels (§ 3 Z 4)
a) Fachgruppe des Fahrzeughandels, umfassend:
1. Handel mit Automobilen und Motorrädern sowie deren Bereifung,
2. Handel mit Flugzeugen und motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und
3. Einzelhandel mit Automobil- und Motorradteilen, Automobil- und Motorradzubehör sowie mit Bestandteilen und Zubehör für Flugzeuge und motorbetriebene Wasserfahrzeuge,
b) Fachgruppe für den Großhandel mit Kraftfahrzeugteilen und Serviceeinrichtungen, umfassend Großhandel mit Automobil-Motorradteilen und Zubehör sowie mit Bestandteilen und Zubehör für Flugzeuge und motorbetriebene Wasserfahrzeuge,
7. Fachverband des Holz- und Baustoffhandels (§ 3 Z 7)
a) Fachgruppe für den Handel mit Holz, umfassend Handel mit Holz aller Art, ausgenommen Brennholz, Holzfabrikaten und Holzhäusern,
b) Fachgruppe für den Handel mit Baustoffen und Flachglas, umfassend Handel mit Baustoffen, Bauelementen (Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz) und sonstigen Baumaterialien und Flachglas,
8. Fachverband des Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandels (§ 3 Z 10)
a) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln, umfassend Einzelhandel mit Kurz-, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln, Reiseandenken und Devotionalien,
b) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Spielwaren, Sportartikeln, Korbwaren- und Kinderwagen, umfassend Einzelhandel mit Spielwaren, Sportartikeln, Fahrrädern einschließlich Zubehör und Bestandteilen, Booten, ausgenommen Motorboote, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen, Korbwaren und Kinderwagen,
c) Fachgruppe für den Großhandel mit Galanterie-, Bijouterie- und Lederwaren sowie Sportartikeln, Spielwaren und kunstgewerblichen Artikeln, umfassend Großhandel mit Kurz-, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln, Spielwaren, Sportartikeln, Fahrrädern einschließlich Zubehör und Bestandteilen, Booten, ausgenommen Motorboote, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen, Korbwaren und Kinderwagen, Reiseandenken und Devotionalien,
9. Fachverband des Markt-, Straßen- und Wanderhandels (§ 3 Z 12)
a) Fachgruppe des Markt-, Straßen- und Wanderhandels, mit Ausnahme des Marktviktualienhandels, umfassend:
1. Marktfahrer,
2. Markthändler, die andere Waren als Lebensmittel führen,
3. Straßenhändler,
4. Wanderhändler,
5. Feilbieten im Umherziehen von Ort zu Ort und
6. Handel mit Christbäumen,
b) Fachgruppe der Marktviktualienhändler, umfassend Marktviktualienhändler,
10. Fachverband des Schuhhandels (§ 3 Z 14)
a) Fachgruppe für den Großhandel mit Schuhen, umfassend Großhandel mit Schuhen, Leder- und Schuhzubehör sowie Sattlerbedarf,
b) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Schuhen, umfassend Einzelhandel mit Schuhen, Leder- und Schuhzubehör sowie Sattlerbedarf,
11. Fachverband des Textilhandels (§ 3 Z 17)
a) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien, umfassend Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien, textilen Rohstoffen und Halbfabrikaten, Geweben, Gewebesäcken, Plachen und Decken, Borsten, Haaren und Federn,
b) Fachgruppe des Textilgroßhandels, umfassend Großhandel mit Bekleidung und Textilien, textilen Rohstoffen und Halbfabrikaten, Geweben, Gewebesäcken, Plachen und Decken, Borsten, Haaren und Federn,
12. Allgemeiner Fachverband des Handels (§ 5 Z 1)
a) Fachgruppe für den Handel mit Altwaren, umfassend Handel mit Altwaren (Trödler, Tandler),
b) Fachgruppe Allgemeiner Handel, umfassend alle Handelsgewerbe, die nicht ausdrücklich oder dem Sinne nach einem anderen Fachverband des Handels angehören, wie insbesondere Handel mit zoologischen Artikeln und Großhandel mit Blumen,
13. Fachverband der chemischen Gewerbe (§ 5 Z 9)
a) Fachgruppe der chemischen Gewerbe, umfassend:
1. Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen und Klebstoffen,
2. Erzeuger von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
3. Seifensieder,
4. Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme, Reinigungs- und Pflegemitteln, technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln und anderen chemisch-technischen Waren,
5. Parfümeriewaren,
6. Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern,
7. Sprengpräparaten,
8. Hersteller von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
9. Hersteller von Haushaltschemikalien,
10. Hersteller von Arzneimitteln,
11. Hersteller von Therapieergänzungsmitteln,
12. Verarbeiter von Erdölprodukten,
13. Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger sowie Erzeuger waschaktiver Substanzen,
14. Erzeuger pharmazeutischer Waren,
15. Chemische Laboratorien und
16. Unternehmer der Schwelchemie (Trockendestillation des Holzes),
b) Fachgruppe der Schädlingsbekämpfer, umfassend Schädlingsbekämpfer,
c) Fachgruppe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, umfassend Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger,
14. Fachverband der Dachdecker und Pflasterer (§ 5 Z 10)
a) Fachgruppe der Dachdecker, umfassend Dachdecker,
b) Fachgruppe der Pflasterer, umfassend Pflasterer,
15. Fachverband des Eisen- und Hartwarenhandels (§ 5 Z 13)
a) Fachgruppe für den Eisen- und Hartwareneinzelhandel, umfassend:
1. Einzelhandel mit Eisen, Stahl und anderen Metallen sowie Waren daraus,
2. Sanitärartikeln,
3. Röhren- und heizungstechnischem Zubehör,
4. Werkzeugen,
5. Haus- und Küchengeräten,
6. Glas-, Porzellan- und Keramikwaren,
7. Waffen, Schieß- und Sprengmitteln und
8. pyrotechnischen Artikeln,
b) Fachgruppe für den Großhandel mit Stahl, Metallen und Sanitärartikeln, umfassend Großhandel mit Eisen, Stahl und anderen Metallen, Metallhalbfabrikaten, Sanitärartikeln und Röhren- und heizungstechnischem Zubehör und
c) Fachgruppe für den Eisen- und Hartwarengroßhandel, umfassend Großhandel mit Haus- und Küchengeräten, Glas-, Porzellan- und Keramikwaren, Waffen, Schieß- und Sprengmitteln sowie pyrotechnischen Artikeln, Werkzeugen und Eisen-, Stahl- und Metallwaren,
16. Fachverband des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (§ 5 Z 18)
a) Fachgruppe für den Fotohandel umfassend Handel mit Artikeln der Fotobranche und des Kinobedarfes und optischen und feinmechanischen Geräten,
b) Fachgruppe für den Handel mit ärztlichem, zahnärztlichem und Laborbedarf, umfassend Handel mit ärztlichen Apparaten, Instrumenten und Einrichtungsgegenständen, Zahnwarenbedarf und zahnärztlichen Einrichtungen, Sanitätswaren, medizinischen Gummiwaren und Laboratoriumsbedarf,
17. Fachverband der Gärtner und Floristen (§ 5 Z 21)
a) Fachgruppe der Gärtner, umfassend:
1. gewerbliche Gärtner, wie Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) und
2. Friedhofsgärtnerei und
b) Fachgruppe der Floristen, umfassend:
1. Floristen (Blumenbinder) und Blumeneinzelhändler und
2. Kleinhandel mit Schnittblumen,
18. Fachverband der Gold- und Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher (§ 5 Z 23)
a) Fachgruppe der Gold- und Silberschmiede und Juweliere, umfassend:
1. Juweliere,
2. Gold- und Silberschmiede,
3. Gold-, Silber- und Metallschläger und
4. Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art (Modeschmuckerzeuger),
b) Fachgruppe der Uhrmacher, umfassend Uhrmacher,
19. Fachverband des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf (§ 5 Z 25)
a) Fachgruppe für den Handel mit Computern und Bürosystemen, umfassend Handel mit Telekommunikationssystemen, Büromöbeln und Zubehör, Computersystemen und Zubehör,
b) Fachgruppe für den Handel mit Maschinen und Präzisionswerkszeugen, umfassend Handel mit Landmaschinen, motorisierten Garten-, Forst- und Kommunalgeräten einschließlich Zubehör, Maschinen und Präzisionswerkzeugen für die Erzeugung sowie Be- und Verarbeitung von Materialien aller Art einschließlich Zubehör, Maschinen für Versorgungsbetriebe (zB für Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und Fernheizwerke) und Münzautomaten,
c) Fachgruppe für den Handel mit technischem und industriellem Bedarf, umfassend Handel mit technischem und industriellem Bedarf,
20. Fachverband des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels (§ 5 Z 26)
a) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Juwelen, Gold-, Silberwaren und Uhren, umfassend Einzelhandel mit Uhren, Uhrenbestandteilen und Uhrmacherbedarf, Edelmetallen, Edelmetallwaren, Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie Edelmetallplattierungen und Waren daraus und Bedarfsgegenständen für Edelmetallschmiede,
b) Fachgruppe für den Großhandel mit Uhren und Uhrenbestandteilen, Juwelen, Gold-, Silberwaren, Edelsteinen und Perlen, umfassend Großhandel mit Uhren, Uhrenbestandteilen und Uhrmacherbedarf, Edelmetallen, Edelmetallwaren, Edelsteinen, Perlen, Korallen sowie Edelmetallplattierungen und Waren daraus und Bedarfsgegenständen für Edelmetallschmiede,
c) Fachgruppe für den Handel mit alter und moderner Kunst, Antiquitäten sowie Briefmarken und Numismatika, umfassend Handel mit Antiquitäten, Gemälden, Kunstgegenständen, Werken der Grafik und der Plastik, Sammelstücken (Orden, historische Wertpapiere und Poststücke, Telefonwertkarten u. dgl.), Briefmarken und philatelistischen Bedarfsgegenständen, Medaillen, Münzen, numismatischen Gegenständen und einschlägigen Bedarfsgegenständen,
21. Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)
a) Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend:
1. Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels,
2. Großhandel mit Wild und Geflügel,
b) Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend:
1. Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und
2. Einzelhandel mit Wild und Geflügel,
22. Fachverband der Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrücker, Metallschleifer und Galvaniseure (§ 5 Z 34)
a) Fachgruppe der Metallgießer, umfassend:
1. Metall- und Eisengießer und
2. Zinngießer,
b) Fachgruppe der Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexografen, umfassend:
1. Gürtler,
2. Bronzewaren- und Chinasilberwarenerzeuger,
3. Metallgalanteriewarenerzeuger,
4. Graveure,
5. Guillocheure und Ziseleure,
6. Formenstecher,
7. Emailleure,
8. Plattierer,
9. Schmuckwarenhersteller,
10. Stempelerzeuger,
11. Flexografen,
12. Edelsteingraveure,
13. Edelsteinschleifer,
14. Metalldrücker,
15. Metallpresser und
16. Polier- und Schleifscheibenerzeuger,
c) Fachgruppe der Metallschleifer und Galvaniseure, umfassend:
1. Metallschleifer und Galvaniseure und
2. Oberflächentechniker,
23. Fachverband des Papierhandels (§ 5 Z 40)
a) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Papier, Büroartikeln und Schreibwaren, umfassend:
1. Einzelhandel mit Papier, Papier- und Schreibwaren, Büroartikeln und Zeichenbedarf und
2. Einzelhandel mit Postkarten und Glückwunschkarten,
b) Fachgruppe für den Papiergroßhandel, umfassend:
1. Großhandel mit Papier, Papier- und Schreibwaren, Büroartikeln und Zeichenbedarf,
2. Großhandel mit unverarbeitetem Papier und
3. Großhandel mit Postkarten und Glückwunschkarten,
24. Fachverband des Radio- und Elektrohandels (§ 5 Z 41)
a) Fachgruppe für den Einzelhandel mit Audio-, Video- und Elektrogeräten, Musikinstrumenten, Bild- und Tonträgern, umfassend Einzelhandel mit:
1. Geräten der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikation,
2. Elektrogeräten, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,
3. Musikinstrumenten und deren Zubehör,
4. Bild- und Tonträgern,
5. Elektroinstallationsmaterial,
6. elektronischen Bauteilen einschließlich Zubehör und
7. Videotheken,
b) Fachgruppe für den Elektro- und Elektronikgroßhandel, umfassend Großhandel mit:
1. Geräten der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikation,
2. Elektrogeräten einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,
3. Musikinstrumenten und deren Zubehör,
4. Bild- und Tonträger,
5. Elektroinstallationsmaterial und
6. elektronischen Bauteilen einschließlich Zubehör,
25. Fachverband Gastronomie (§ 6 Z 14)
a) Fachgruppe Gastronomie, umfassend:
1. Gastbetriebe, insbesondere Gasthäuser und Restaurants (einschließlich Bahnhofs-, Schiffs- und Flughafenrestaurants sowie Grill- und Spezialitätenrestaurants),
2. Gasthöfe mit höchstens acht Gästebetten,
3. Weinstuben, Weinschenken,
4. Bierstuben (Pubs),
5. Branntweinschenken,
6. Bars (Tanzbars), Diskotheken,
7. Imbißstuben, Jausenstationen,
8. Buffets aller Art (einschließlich Tankstellenbuffets),
9. Kantinen, Werksküchen, Mensabetriebe,
10. Eissalons, Eisdielen,
11. Milchtrinkstuben,
12. Lieferküchen,
13. Partyservice und
14. das freie Gewerbe der Verabreichung von Speisen und des Ausschanks von Getränken (zB Würstelstände),
b) Fachgruppe der Kaffeehäuser, umfassend alle Inhaber von
1. Kaffeehäusern,
2. Kaffeerestaurants,
3. Kaffeeschenken,
4. Espressobetrieben und
5. Kaffeekonditoreien,
26. Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe (§ 6 Z 17)
a) Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe, umfassend Unternehmungen der konzessionierten Güterbeförderung mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs und
b) Fachgruppe der Kleintransportunternehmungen, umfassend die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt.
B. Wirtschaftskammer Niederösterreich
1. Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)
a) Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:
1. Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
2. Handel mit Futtermitteln,
3. Handel mit Düngemitteln,
4. Handel mit Saaten und Samen,
5. Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und
6. Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
b) Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:
1. Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
2. Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
3. Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und
4. Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und
c) Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,
2. Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)
a) Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben umfassend:
1. Arzneimittelgroßhandel,
2. Arzneimitteldepositeure,
3. Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und
4. Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und
b) Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,
3. Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)
a) Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz,
b) Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:
1. Möbelindustrie,
2. Hobelwarenindustrie,
3. Leimholzindustrie,
4. Holzwerkstoffindustrie,
5. Parkettindustrie,
6. industrielle Bautischlereien,
7. Holzhaus- und Hallenbauindustrie,
8. Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,
9. Klavierindustrie,
10. Ski- und Sportartikelindustrie,
11. Rahmen- und Leistenindustrie,
12. Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,
13. Energieholzindustrie,
14. Altholzentsorgung (industrielle),
15. Kork- und Korkwarenindustrie und
16. sonstige holzverarbeitende Industrie,
4. Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)
a) Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel und
b) Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel und
5. Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede (§ 5 Z 44)
a) Fachgruppe der Schlosser und Schmiede, umfassend:
1. Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),
2. Mühlenbauer,
3. Hersteller von Liften und Seilbahnen,
4. Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,
5. Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),
6. Messerschmiede,
7. Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),
8. Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,
9. Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,
10. Huf- und Klauenbeschlag,
11. Schleifen von Schneidwaren und
12. Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern und
b) Fachgruppe der Landmaschinentechniker, umfassend Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure).
C. Wirtschaftskammer Oberösterreich
1. Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)
a) Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:
1. Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
2. Handel mit Futtermitteln,
3. Handel mit Düngemitteln,
4. Handel mit Saaten und Samen,
5. Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und
6. Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
b) Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:
1. Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
2. Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
3. Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und
4. Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und
c) Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,
2. Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)
a) Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben, umfassend:
1. Arzneimittelgroßhandel,
2. Arzneimitteldepositeure,
3. Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und
4. Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und
b) Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,
3. Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)
a) Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz und
b) Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:
1. Möbelindustrie,
2. Hobelwarenindustrie,
3. Leimholzindustrie,
4. Holzwerkstoffindustrie,
5. Parkettindustrie,
6. industrielle Bautischlereien,
7. Holzhaus- und Hallenbauindustrie,
8. Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,
9. Klavierindustrie,
10. Ski- und Sportartikelindustrie,
11. Rahmen- und Leistenindustrie,
12. Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,
13. Energieholzindustrie,
14. Altholzentsorgung (industrielle),
15. Kork- und Korkwarenindustrie und
16. sonstige holzverarbeitende Industrie,
4. Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels (§ 1 Z 5)
a) Fachgruppe des Mineralölhandels, umfassend Handel mit Treibstoffen, Schmierstoffen sowie sonstigen Mineralölprodukten, Flüssiggas und
b) Fachgruppe des Brennstoffhandels, umfassend Handel mit festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen, Holzkohle und Heizölen,
5. Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)
a) Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel,
b) Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Einzelhandels mit Wild und Geflügel,
6. Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede (§ 5 Z 44)
a) Fachgruppe der Schlosser und Schmiede, umfassend:
1. Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),
2. Mühlenbauer,
3. Hersteller von Liften und Seilbahnen,
4. Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,
5. Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),
6. Messerschmiede,
7. Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),
8. Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,
9. Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,
10. Huf- und Klauenbeschlag,
11. Schleifen von Schneidwaren und
12. Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern und
b) Fachgruppe der Landmaschinentechniker, umfassend Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure).
D. Wirtschaftskammer Salzburg
1. Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)
a) Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:
1. Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
2. Handel mit Futtermitteln,
3. Handel mit Düngemitteln,
4. Handel mit Saaten und Samen,
5. Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und
6. Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
b) Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:
1. Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
2. Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
3. Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und
4. Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und
c) Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,
2. Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)
a) Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz und
b) Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:
1. Möbelindustrie,
2. Hobelwarenindustrie,
3. Leimholzindustrie,
4. Holzwerkstoffindustrie,
5. Parkettindustrie,
6. industrielle Bautischlereien,
7. Holzhaus- und Hallenbauindustrie,
8. Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,
9. Klavierindustrie,
10. Ski- und Sportartikelindustrie,
11. Rahmen- und Leistenindustrie,
12. Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,
13. Energieholzindustrie,
14. Altholzentsorgung (industrielle),
15. Kork- und Korkwarenindustrie und
16. sonstige holzverarbeitende Industrie,
3. Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels (§ 1 Z 5)
a) Fachgruppe des Mineralölhandels, umfassend Handel mit Treibstoffen, Schmierstoffen sowie sonstigen Mineralölprodukten, Flüssiggas und
b) Fachgruppe des Brennstoffhandels, umfassend Handel mit festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen, Holzkohle und Heizölen,
4. Fachverband der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker (§ 3 Z 1)
a) Fachgruppe der Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, umfassend:
1. Augenoptiker,
2. Kontaktlinsenoptiker,
3. Hörgeräteakustiker und
4. Hersteller von künstlichen Augen aus Glas und
b) Fachgruppe der Bandagisten und Orthopädietechniker, umfassend:
1. Orthopädietechniker,
2. Bandagisten und
3. Miederwarenerzeuger.
E. Wirtschaftskammer Tirol
1. Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)
a) Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben, umfassend:
1. Arzneimittelgroßhandel,
2. Arzneimitteldepositeure,
3. Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und
4. Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und
b) Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,
2. Fachverband des Lebensmittelhandels (§ 5 Z 31)
a) Fachgruppe des Lebensmittelgroßhandels, umfassend Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Großhandel mit Wild und Geflügel und
b) Fachgruppe des Lebensmitteleinzelhandels, umfassend Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, ausgenommen Waren des Agrarhandels und Einzelhandel mit Wild und Geflügel und
3. Fachverband der Schiffahrtsunternehmungen (§ 6 Z 29)
a) Fachgruppe der Schiffahrtsunternehmungen, umfassend:
1. Betriebe der Strom- und Kanalschiffahrt (Groß- und Kleinschiffahrt),
2. Überfuhrunternehmungen (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren),
3. Binnenseeschiffahrt,
4. Floßfahrt,
5. Hochseeschiffahrt,
6. Hafenunternehmungen und
7. Motorbootfahrschulen und
b) Fachgruppe der Raftingunternehmungen, umfassend Raftingunternehmungen.
F. Wirtschaftskammer Vorarlberg
1. Fachverband der Holzindustrie (§ 1 Z 4)
a) Fachgruppe der Sägeindustrie, umfassend Sägewerksunternehmungen sowie die Unternehmungen für das maschinelle Behauen von Holz und
b) Fachgruppe der holzverarbeitenden Industrie, umfassend:
1. Möbelindustrie,
2. Hobelwarenindustrie,
3. Leimholzindustrie,
4. Holzwerkstoffindustrie,
5. Parkettindustrie,
6. industrielle Bautischlereien,
7. Holzhaus- und Hallenbauindustrie,
8. Holzimprägnier- und Veredelungsindustrie,
9. Klavierindustrie,
10. Ski- und Sportartikelindustrie,
11. Rahmen- und Leistenindustrie,
12. Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,
13. Energieholzindustrie,
14. Altholzentsorgung (industrielle),
15. Kork- und Korkwarenindustrie und
16. sonstige holzverarbeitende Industrie,
2. Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe (§ 1 Z 6)
a) Fachgruppe der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, umfassend Erzeuger von Nahrungs- und Genußmitteln, soweit sie nicht ausdrücklich einer anderen Fachgruppe zugeordnet sind und
b) Fachgruppe der Molkereien und Käsereien, umfassend:
1. Molkereien und Käsereien,
2. Be- und Verarbeiter von Milch, Milchinhaltsstoffen und Milchprodukten und
3. Milchkäufer,
3. Fachverband der Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler (§ 5 Z 47)
a) Fachgruppe der Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler, umfassend:
1. Bedrucken von Web-, Strick- und Wirkwaren,
2. Tamburierer,
3. Spitzenklöppler,
4. Maschinstricker, Handstricker,
5. Wirker,
6. Weber (Tuchmacher),
7. Fleckerlteppich-Weber,
8. Banderzeuger,
9. Teppichknüpfer,
10. Teppichreparatur,
11. Posamentierer,
12. Schnur- und Börtelmacher,
13. Gold- und Silberdrahtzieher,
14. Gold- und Silberplattner und -spinner,
15. Woll- und Seidenadjustierer,
16. Erzeuger von Perl- und Schuhaufputz,
17. Seiler,
18. Inhaber gewerblicher Spinnereien,
19. Kunststopfer,
20. Repassierer,
21. Plissierer,
22. Stoffknopferzeuger und
23. Lampenschirmerzeugung aus textilem Material und
b) Fachgruppe der Sticker, umfassend:
1. Großmaschinsticker,
2. Ausschneider,
3. Stickereizeichner,
4. Scherler,
5. Musterzeichner,
6. Maschinsticker,
7. Gold-, Silber- und Perlensticker und
8. Handsticker und
4. Fachverband der Textilindustrie (§ 6 Z 34)
a) Fachgruppe der Stickereiindustrie, umfassend alle Arten der Fabrikation von Stickereien, ausgenommen die handwerklichen Sticker und
b) Fachgruppe der Textilindustrie, umfassend alle übrigen Zweige der Textilindustrie.
G. Wirtschaftskammer Steiermark
1. Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)
a) Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:
1. Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
2. Handel mit Futtermitteln,
3. Handel mit Düngemitteln,
4. Handel mit Saaten und Samen,
5. Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und
6. Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
b) Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:
1. Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
2. Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
3. Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und
4. Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und
c) Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,
2. Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben (§ 1 Z 3)
a) Fachgruppe des Handels mit Arzneimitteln, Drogeriewaren, Chemikalien und Farben, umfassend:
1. Arzneimittelgroßhandel,
2. Arzneimitteldepositeure,
3. Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien und
4. Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf und
b) Fachgruppe des Handels mit Parfümeriewaren, umfassend Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren,
3. Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (§ 3 Z 19)
a) Fachgruppe der Versicherungsmakler, umfassend Versicherungsmakler und
b) Fachgruppe der Berater in Versicherungsangelegenheiten, umfassend Berater in Versicherungsangelegenheiten,
4. Fachverband der chemischen Gewerbe (§ 5 Z 9)
a) Fachgruppe der chemischen Gewerbe, umfassend:
1. Erzeuger von Farben und Lacken, Kunststoffen und Klebstoffen,
2. Erzeuger von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
3. Seifensieder,
4. Erzeuger von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme, Reinigungs- und Pflegemitteln, technischen Schmiermitteln, Metallputzmitteln und anderen chemisch-technischen Waren, Parfümeriewaren, Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern, Sprengpräparaten,
5. Hersteller von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
6. Hersteller von Haushaltschemikalien,
7. Hersteller von Arzneimitteln,
8. Hersteller von Therapieergänzungsmitteln,
9. Verarbeiter von Erdölprodukten, Waschmittel- und Textilhilfsmittelerzeuger,
10. Erzeuger waschaktiver Substanzen,
11. Erzeuger pharmazeutischer Waren,
12. Chemische Laboratorien,
13. Unternehmer der Schwelchemie (Trockendestillation des Holzes) und
14. Schädlingsbekämpfer und
b) Fachgruppe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, umfassend Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und
5. Fachverband der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede (§ 5 Z 44)
a) Fachgruppe der Schlosser und Schmiede, umfassend:
1. Schlosser (Aufsperrdienst, Aufzugbauer, Bauschlosser, Dreher, Kassenschlosser, Konstruktionsschlosser, Kunstschlosser, Maschinenschlosser, Metallbauer, Metallmöbelschlosser, Ofen- und Herdschlosser, Schweißer, Sicherheitsschlosser, Stahlbauschlosser, Waagenhersteller, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineure, Erzeuger von Armaturen),
2. Mühlenbauer,
3. Hersteller von Liften und Seilbahnen,
4. Erzeuger von Jalousien und Rolladen, soweit sie nicht zu den Tischlern oder den Tapezierern gehören,
5. Schmiede (Fahrzeugbautechniker, Fahrzeugschmiede, Federnschmiede, Kunstschmiede, Reparaturschmiede, Zeugschmiede),
6. Messerschmiede,
7. Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von zivilen Waffen und Munition (Büchsenmacher),
8. Dampfkesselerzeuger, Drahtwarenerzeuger, Feilenhauer und Siebmacher,
9. Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,
10. Huf- und Klauenbeschlag,
11. Schleifen von Schneidwaren und
12. Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern und
b) Fachgruppe der Landmaschinentechniker, umfassend Land-, Bau- und Kommunalmaschinentechniker (Land-, Bau- und Kommunalmaschinenerzeuger und -reparateure).
H. Wirtschaftskammer Burgenland
1. Fachverband des Agrarhandels (§ 1 Z 1)
a) Fachgruppe des Landesproduktenhandels, umfassend:
1. Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
2. Handel mit Futtermitteln,
3. Handel mit Düngemitteln,
4. Handel mit Saaten und Samen,
5. Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel und
6. Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
b) Fachgruppe des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, umfassend:
1. Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
2. Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
3. Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren) und
4. Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und
c) Fachgruppe des Wein- und Spirituosenhandels, umfassend Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung.