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Fassungsvergleich zu B-DOK-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.12.1999 · idF BGBl. II Nr. 452/1999 § 1↗RIS↗
Anwendung von Bestimmungen der DOK-VO
§ 1.
(1) Die §§ 1 bis 3 sowie die Anlage der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. Nr. 478/1996 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 53/1997, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass
1. in allen Zitaten anstelle des Ausdruckes „ASchG“ der Ausdruck „B-BSG“ und
2. an die Stelle der Begriffe „Arbeitnehmer“ und „Arbeitnehmerinnen“ der Begriff „Bedienstete“ im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang tritt.
(2) Verweise auf die DOK-VO beziehen sich auf die in Abs. 1 angeführte Fassung.