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Fassungsvergleich zu AZV××

Änderungen zwischen den Fassungen

AlVG-Auszahlungsverordnung (AZV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2000 · idF BGBl. II Nr. 470/1999 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf die Auszahlung folgender Leistungen:
1. Arbeitslosengeld,
2. Notstandshilfe,
3. Sondernotstandshilfe,
4. Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung,
5. Weiterbildungsgeld,
6. Altersteilzeitgeld,
7. Überbrückungshilfe,
8. erweiterte Überbrückungshilfe,
9. sonstige Leistungen, die auf Grund von Übergangsregelungen vom Arbeitsmarktservice zu gewähren sind.