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Fassungsvergleich zu Einbeziehungsverordnung 1999××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einbeziehungsverordnung 1999 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2000 · idF BGBl. II Nr. 466/1999 § 3↗RIS↗
§ 3.
Bringen die im § 1 genannten Personen bis 30. Juni 2000 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. Jänner 2000 – zu leisten.