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Fassungsvergleich zu Fahrradverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fahrradverordnung 1
§ 11neu
in Kraft ab 10.10.2013 · idF BGBl. II Nr. 297/2013 § 11↗RIS↗
Notifizierungen
§ 11.
Die Verordnung in der Fassung des BGBl. II Nr. 297/2013 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 2013/184/A notifiziert.