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Fassungsvergleich zu Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.08.2001 · idF BGBl. I Nr. 90/2001 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die nach dem NÖ Umweltschutzgesetz 1984, NÖ LGBl. Nr. 8050, eingerichtete Körperschaft öffentlichen Rechts „NÖ Umweltschutzanstalt“ kann in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, deren Anteile zum Zeitpunkt der Umwandlung im Eigentum des Landes Niederösterreich stehen. Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Firmenbuch wirksam. Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt. Im Firmenbuch ist auch einzutragen, dass die Gesellschaft durch Umwandlung nach diesem Bundesgesetz aus der NÖ Umweltschutzanstalt, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, hervorgegangen ist.