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Fassungsvergleich zu Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation 1
§ 1neu
in Kraft ab 15.08.2001 · idF BGBl. II Nr. 298/2001 § 1↗RIS↗
§ 1.
Stickstoffoxide im Sinne dieser Verordnung sind die Summe von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ermittelt durch die Addition als Teile auf eine Milliarde Teile und ausgedrückt als Stickstoffdioxid in µg/m3.