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Fassungsvergleich zu Kompostverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompostverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2001 · idF BGBl. II Nr. 292/2001 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
(1) Die Verordnung regelt die Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen, die Art und die Herkunft der Ausgangsmaterialien, die Kennzeichnung und das In-Verkehr-Bringen sowie das Ende der Abfalleigenschaft von Komposten aus Abfällen.
(2) Komposte aus Abfällen dürfen als Produkte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Sie verlieren mit der Deklaration gemäß § 3 Z 17 ihre Abfalleigenschaft für die bestimmungsgemäße Verwendung.