3. Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 12. Beim Bundesminister für Justiz wurde mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 456/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 263/2001 ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2004 auf die Justizanstalt Leoben ausgeweitet wird.