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Fassungsvergleich zu Getreidemüller-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Getreidemüller-Verordnung 1
§ 2neu
in Kraft ab 22.11.2008 · idF BGBl. II Nr. 399/2008 § 2↗RIS↗
Übergangsbestimmungen
§ 2.
Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Getreidemüller gilt als Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß § 1 Z 1.