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Fassungsvergleich zu Vulkaniseur-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vulkaniseur-Verordnung 1
§ 2neu
in Kraft ab 22.11.2008 · idF BGBl. II Nr. 399/2008 § 2↗RIS↗
§ 2.
Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung gemäß Abs. 1 Z 1 ist nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der Inhaber des Zeugnisses seit der Ablegung der Prüfung zehn Jahre lang nicht mehr die den Gegenstand des Gewerbes der Vulkaniseure bildenden Tätigkeiten ausgeübt hat.