Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ZivMediat-AV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 23.01.2004 · idF BGBl. II Nr. 47/2004 § 3↗RIS↗
Umfang
§ 3.
Die Ausbildung zum Mediator umfasst einen theoretischen und einen anwendungsorientierten Teil in der sich aus den Anlagen 1 bis 4 zu dieser Verordnung ergebenden Dauer, sofern sich aus der Anwendung des § 10 Abs. 2 ZivMediatG im Einzelfall nichts anderes ergibt.