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Fassungsvergleich zu ZivMediat-AV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) 1
§ 6neu
in Kraft ab 23.01.2004 · idF BGBl. II Nr. 47/2004 § 6↗RIS↗
In-Kraft-Treten
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Mai 2004 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt
1. hinsichtlich der Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag,
2. hinsichtlich der Eintragung von Mediatoren mit 1. März 2004
in Kraft.
(3) § 34 ZivMediatG bleibt unberührt.