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Fassungsvergleich zu Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung 1
§ 1neu
in Kraft ab 19.10.2004 · idF BGBl. II Nr. 393/2004 § 1↗RIS↗
§ 1 Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 bis 55b der Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich” 247,09 Euro, für die Stufe “geheim” 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim” 741,26 Euro.