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Fassungsvergleich zu LADV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftfahrt-Aufsichtsorgane-Dienstkarten-Verordnung (LADV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.03.2005 · idF BGBl. II Nr. 44/2005 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Mit dieser Verordnung werden die näheren Bestimmungen über die Beschaffenheit der Dienstkarten für jene Personen, die in Vollziehung des Luftfahrtgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen als Aufsichts- oder Kontrollorgane tätig werden, geregelt.
Schlagworte
Aufsichtsorgan