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Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin“ der Donau-Universität Krems
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§ 1neu
§ 1.
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsmedizin)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.