Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Mittel des Fonds
§ 2.
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht aus
1. Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes,
2. Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften,
3. sonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen,
4. sonstigen Einnahmen.