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Fassungsvergleich zu Veräußerung von Bundesanteilen an der Flughafen Linz GesmbH××

Änderungen zwischen den Fassungen

Veräußerung von Bundesanteilen an der Flughafen Linz GesmbH 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.04.2005 · idF BGBl. I Nr. 23/2005 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Flughafen Linz Gesellschaft mbH im Nominale von 5 600 000 Euro jeweils zur Hälfte an das Land Oberösterreich und die Stadt Linz um einen Preis von insgesamt 6 500 000 Euro zu veräußern.