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Fassungsvergleich zu Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV 1
§ 2neu
in Kraft ab 11.05.2005 · idF BGBl. II Nr. 125/2005 § 2↗RIS↗
§ 2.
Der Beginn der Umstellung und der Hinweis, dass ab dem Beginn der Umstellung einlangende Urkunden nur mehr elektronisch gespeichert werden, werden vom Gericht über die Internethomepage der Justiz kundgemacht.