Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation 1
§ 2neu
in Kraft ab 18.06.2005 · idF BGBl. II Nr. 184/2005 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Vergütung ist vierteljährlich anzuweisen.