Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation 1
§ 3neu
in Kraft ab 18.06.2005 · idF BGBl. II Nr. 184/2005 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die Vergütung gebührt für alle nach dem 31. März 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz erstatteten Gutachten.