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Fassungsvergleich zu ASP-Verordnung 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

ASP-Verordnung 2005 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. II Nr. 193/2005 § 3↗RIS↗
Verweisungen und personenbezogene Bezeichnungen
§ 3.
(1) Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.