Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Eigentum der Republik Österreich stehenden Grundstücke gemäß Anlage A im Ausmaß von zirka 167 Hektar an die “Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.” um 30 Mio. Euro zu veräußern.