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Fassungsvergleich zu Ro-Ro-Fahrgastschiffverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ro-Ro-Fahrgastschiffverordnung 1
§ 6neu
in Kraft ab 13.08.2005 · idF BGBl. II Nr. 251/2005 § 6↗RIS↗
Signifikante Wellenhöhen
§ 6.
Die signifikanten Wellenhöhen werden für die Bestimmung des Wasserstandes auf dem Fahrzeugdeck bei Anwendung der in Anhang I der Ro-Ro-Fahrgastschiff-Richtlinie enthaltenen besonderen Stabilitätsanforderungen zugrunde gelegt. Für die signifikanten Wellenhöhen gelten diejenigen Werte, die mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 10 vH im Jahr nicht überschritten werden.